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arthene

Wichtige Informationen

Bevor Sie ein Werk in unsere Hände geben, sollten Sie wissen, wie wir arbeiten: was eine Schätzung kostet, wann wofür gehaftet wird, welche Nachweise das Gesetz verlangt und wann Geld fließt.

Was wir übernehmen

Wir kaufen an und vermitteln Werke der bildenden Kunst — Malerei, Grafik, Fotografie, Skulptur und Editionen. Ob ein Objekt für uns in Frage kommt, hängt von Zuschreibung, Zustand, Herkunft und Marktlage ab; dazu kommt ein Mindestwert, den wir Ihnen auf Anfrage nennen.

Passt ein Werk nicht in unser Programm, sagen wir das offen und begründen unsere Einschätzung. Häufig können wir Ihnen dann einen anderen Weg oder eine geeignete Adresse nennen. Eine Absage kostet Sie nichts.

Schätzung: kostenfrei und unverbindlich

Die Ersteinschätzung über unser Formular ist kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts. Für Objekte, die in eine unserer Verkaufskategorien fallen und den Mindestwert erreichen, erhalten Sie die Schätzung in der Regel innerhalb von 3–4 Wochen. Ist Ihr Anliegen zeitkritisch, sprechen Sie uns bitte direkt an.

Eine Schätzung ist kein zugesagter Verkaufspreis. Sie beschreibt, was zum Zeitpunkt der Einschätzung am Markt realistisch erscheint. Schriftliche Gutachten für Versicherung, Nachlass oder Steuer erstellen wir gesondert — gegen ein Honorar, das vorher feststeht.

Konditionen und Kosten

Über Konditionen sprechen wir, sobald Sie sich für einen Verkauf mit arthene entscheiden. Provision, Kostenbeteiligung und Laufzeit halten wir vor der Übergabe schriftlich fest — ohne versteckte Posten. Was nicht im Vertrag steht, stellen wir Ihnen auch nicht in Rechnung.

Ob ein Werk in die Auktion geht oder diskret über unser Netzwerk verkauft wird, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen. Wir empfehlen den Weg, der für Ihr Objekt das beste Ergebnis erwarten lässt — die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Übergabe, Transport und Haftung

Jede Übergabe wird schriftlich festgehalten: Werk, Zustand, Maße, Fotos, Datum. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung — sie ist Ihr Nachweis, solange sich das Objekt in unserer Obhut befindet.

Transport und Versicherung stimmen wir vor der Übergabe mit Ihnen ab und halten sie im Vertrag fest: wer welche Strecke verantwortet und in welcher Höhe das Werk versichert ist. Bis zur Übergabe an uns bleibt das Werk in Ihrer Verantwortung.

Für Schäden, die auf verschwiegene Vorschäden, unsachgemäße Verpackung oder unrichtige Angaben zum Objekt zurückgehen, können wir nicht einstehen.

Herkunft, Eigentum und Sorgfalt

Sie sichern uns zu, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer des Werks oder zur Verfügung darüber berechtigt sind und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. Unterlagen zur Herkunft — Rechnungen, Gutachten, Ausstellungs- oder Literaturhinweise — helfen uns bei der Einordnung und erhöhen den Wert eines Werks am Markt.

Als Kunsthandel unterliegen wir den Sorgfaltspflichten des Kulturgutschutzgesetzes (§§ 41 ff. KGSG): Wir prüfen Herkunft und Ausfuhr und führen darüber Aufzeichnungen. Bei Werken, die vor 1945 entstanden oder gehandelt wurden, prüfen wir zusätzlich, ob ein NS-verfolgungsbedingter Entzug in Betracht kommt.

Legitimation und Auszahlung

Ab einem Transaktionswert von 10.000 Euro sind Kunsthändler und Kunstvermittler nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, ihre Vertragspartner zu identifizieren (§ 2 Abs. 1 Nr. 16, §§ 10 ff. GwG). Wir bitten Sie in diesem Fall um einen amtlichen Lichtbildausweis, bei Gesellschaften zusätzlich um einen Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten.

Ausgezahlt wird per Überweisung auf ein Konto, das auf Ihren Namen lautet — nach Zahlungseingang des Käufers und innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist.

Folgerecht der Künstlerinnen und Künstler

Wird ein Original der bildenden Kunst unter Beteiligung des Kunsthandels weiterverkauft, steht der Urheberin oder dem Urheber ein Anteil am Erlös zu — das Folgerecht nach § 26 UrhG. Es gilt ab einem Verkaufspreis von 400 Euro und für Werke, deren Urheber leben oder deren Tod weniger als 70 Jahre zurückliegt.

Die Vergütung beginnt bei 4 Prozent des Verkaufspreises und sinkt mit steigendem Erlös stufenweise ab; insgesamt fallen höchstens 12.500 Euro je Verkauf an. Abgerechnet wird über die VG Bild-Kunst. Wer die Vergütung im Verhältnis zu uns trägt, halten wir im Vertrag ausdrücklich fest.

Wenn Sie bei uns kaufen

Für Käufe gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Angaben zu Versand und Zahlung sowie — für Verbraucherinnen und Verbraucher — das Widerrufsrecht. Jedes Werk ist mit Technik, Maßen und den uns bekannten Angaben zur Herkunft beschrieben.

Abbildungen geben Farbe und Oberfläche so genau wieder, wie es Fotografie und Bildschirm zulassen. Wenn Sie ein Werk vor dem Kauf in Ruhe sehen möchten, vereinbaren Sie gern einen Termin in Darmstadt.

Rechtliches im Wortlaut

Diese Seite fasst zusammen, wie wir arbeiten. Verbindlich sind der jeweilige Vertrag und die folgenden Dokumente.

Stand: September 2026. Bei Fragen zu einem konkreten Vorgang gilt immer das, was in Ihrem Vertrag steht — sprechen Sie uns an, wir erklären jede Klausel.

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